Widerrufsrecht

Verbrauchern steht aufgrund des § 312 g Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB kein Widerrufsrecht zu.

Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 2 BGB besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, für Verbraucher kein Widerrufsrecht. Ebenfalls besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.